Wann werden die Kosten übernommen?

Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation gehört die psychotherapeutische Behandlung zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Im Rahmen der privaten Krankenversicherungen (PKV) entscheidet der jeweils individuell abgeschlossene Versicherungstarif über Art und Umfang des Anspruchs auf Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen.

Liegt die Ursache der psychischen Beeinträchtigung in einer im beruflichen Zusammenhang erlittenen Schädigung, so kann eine Finanzierung über die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft (BG) erfolgen.

Bei psychischen Beeinträchtigungen infolge erlittener krimineller Handlungen, kann die Finanzierung der Psychotherapie bei dem zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.

Weitergehende Fragen können im Erstkontakt geklärt werden.

Beratungen gehören nicht zu den Regelleistungen der Krankenversicherungen und müssen selbst finanziert werden.