Therapeutische Angebote

Einzeltherapie

Zur Einleitung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist zunächst eine probatorische Phase vorgesehen. Sie umfasst 5 Einzelsitzungen und die Erhebung einer ausführlichen biographischen Anamnese.

Die probatorische Phase dient der diagnostischen Einschätzung und der Klärung des Behandlungsauftrages. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam mit dem Patienten eine Entscheidung über den voraussichtlichen Behandlungsumfang (Langzeit- bzw. Kurzzeittherapie) getroffen.

Bei einer Kurzzeittherapie werden 25 Sitzungen Einzeltherapie beantragt, die bei Bedarf im Gutachterverfahren in eine Langzeittherapie umgewandelt werden können.

Bei einer Langzeittherapie werden im Gutachterverfahren zunächst 50 Sitzungen Einzeltherapie beantragt. Sollte sich eine Fortführung als notwendig erweisen, kann der Behandlungsumfang auf 80 Stunden, in Ausnahmefällen auf 100 Stunden erweitert werden.

Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung (PKV) richtet sich das Antragsprozedere und der erstattungsfähige Behandlungsanspruch nach den jeweiligen Bedingungen der individuellen Versicherungsverträge.